Der Handel auf egrain.de
Wie Sie ein Kaufgesuch oder ein Verkaufsangebot eröffnen, erfahren Sie unter Handelsräume.
Wie Sie auf ein Kaufgesuch bzw. ein Verkaufsangebot antworten, erfahren Sie dort ebenfalls.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch einmal einen kurzen Überblick über die Bedingungen und die Gültigkeit des Handels auf egrain.de geben:
Bedingungen des Handels
Gültigkeit
Bedingungen des Handels
1. Kaufgesuch und Verkaufsangebote sind immer unverbindlich.
2. Antworten auf Kaufgesuche bzw. Verkaufsangebote sind immer rechtsverbindlich.
Zu 1:
Eröffnen Sie ein Kaufgesuch, bedeutet dies nicht, daß Sie die entsprechende Ware auch unbedingt kaufen müssen. Ist kein passendes Angebot eingegangen, lehnen Sie entweder alle Angebote ab oder Sie warten, bis die Gültigkeit abläuft.
Entsprechend verhält es sich bei Verkaufsangeboten.
Eröffnen Sie ein Verkaufsangebot, bedeutet dies nicht, daß Sie die entsprechende Ware unbedingt verkaufen müssen. Dies bedeutet im Umkehrschluß genauso für den Käufer, daß er keinen Rechtsanspruch hat, die Ware zu beziehen, sogar dann nicht, falls er bereit ist, einen höheren Preis zu bezahlen als gefordert. Der Verkäufer hat genauso wie der Käufer das Recht, gegebenenfalls alle Antworten abzulehnen.
zurück
Zu 2:
Aufgrund der Tatsache, daß wir die Existenz unserer Mitglieder garantieren, sind wir in der Lage, rechtsverbindliche Geschäfte zu vermitteln.
Alle Antworten auf Kaufgesuche bzw. Verkaufsangebote sind rechtsverbindlich. D.h. der Ersteller eines Kaufgesuches hat einen Anspruch, die entsprechende Ware zu dem angebotenen Preis zu beziehen. Genauso hat der Verkäufer das Recht, die entsprechende Ware zu dem gebotenen Preis zu verkaufen.
Die Gültigkeit
Jedem Kaufgesuch bzw. jedem Verkaufsangebot sind Datum und Uhrzeit beigefügt. Diese sogenannte Gültigkeit bedeutet im Grunde genommen eine Annahmefrist. Bis zu dem Datum und der angegebenen Uhrzeit ist es möglich, auf die jeweilige Ausschreibung zu antworten.
Die Antworten sind so lange gültig, wie Sie es bei der Antwort festgelegt haben, maximal jedoch 24 Stunden über der Annahmefrist des Kaufgesuches bzw. des Verkaufangebotes.
Beispiel:
Ein Kaufgesuch ist bis zum 20.09.2000 um 18.30 Uhr gültig. Es wurde am 01.09.2000 aufgegeben. Es bleiben nun 20 Tage Zeit, um auf dieses Kaufgesuch zu antworten.
Antworten Sie z.B. am 03.09.2000 und setzen die Gültigkeit auf 5 Tage, so verliert Ihre Antwort nach 5 Tagen die Gültigkeit.
Antworten Sie jedoch auch am 03.09.2000 und setzen die Gültigkeit auf 30 Tage, so übersteigt Ihre Gültigkeit die Annahmefrist des Kaufgesuches. Ihre Antwort ist dann genau 24 Stunden länger gültig als die Gültigkeit (Annahmefrist) des Kaufgesuches. Somit hat der Ersteller des Kaufgesuches 24 Stunden Bedenkzeit.
Wenn Sie sicher sein wollen, daß Ihre Antwort auf jeden Fall noch 24 Stunden nach Annahmefrist des Kaufgesuches gültig sein soll, legen Sie die Gültigkeit einfach auf 30 Tage fest. Sie übersteigt somit die Gültigkeit der Annahmefrist, ist aber ab dann nur noch 24 Stunden gültig.
Das Entsprechende gilt für Verkaufsangebote und Antworten darauf.
|